Ihre Investition in Ihre Gesundheit:

Für eine Sitzung kalkuliere ich ca. 90 Minuten. Die reine Therapiezeit dauert in der Regel 80 Minuten. Die verbleibende Zeit wird zur Vor- und Nachbereitung benötigt. Im Erstgespräch klären wir Ihre Vorstellungen und die zu lösenden Aufgaben. Wir klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, definieren das Ziel und beschreiben den Weg.

Warum 90 Minuten? In meiner täglichen Arbeit erlebe ich es häufig, dass Menschen in den sonst vorgegebenen 50 gehetzt wirken. Deshalb habe ich mich für die 90 Minuten entschieden und gute Erfahrungen gemacht.

Kostenerstattung Psychotherapie

Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden, sind ausschließlich Privatleistungen. Da Heilpraktiker keine Abrechnungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, erhalten Sie persönlich den Vorteil echter Therapiefreiheit, weil ich für Sie die unterschiedlichsten Therapiemethoden anbieten kann, ohne durch einen Leistungskatalog oder den Vorgaben einer Krankenkasse eingeschränkt zu sein. Sofern Sie in einer privaten Krankenkasse versichert sein sollten, erkundigen Sie sich bitte eigenverantwortlich bei Ihrer Kasse, in welchem Rahmen eine Kostenübernahme erfolgen kann. Die Bewilligung muss aber auch hier in jedem Falle vor Beginn der Therapie erfolgen. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgt dann im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1986. Da sich meine Honorare an den derzeit üblichen Sätzen für Heilpraktiker orientieren, werden Sie ggf. einen Zuschuss Ihrer Kasse erhalten. 

In bestimmten Fällen können Sie die Behandlungshonorare auch steuerlich geltend machen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen sicher Ihr Steuerberater. 

In Ausnahmefällen ist es für gesetzlich Versicherte aufgrund des erheblichen Mangels an Psychotherapieplätzen und der entsprechend langen Wartezeiten möglich, die Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V bei der Krankenkasse zu beantragen. Hier stelle ich Ihnen psychotherapeutische Leistungen in Rechnung, die Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Um nach dem Kostenerstattungsverfahren abrechnen zu können, müssen Sie Ihrer Krankenkasse gegeüber dokumentieren, dass Ihnen zeitnah (meist innerhalb von drei Monaten) kein Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Kollegen zur Verfügung steht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Bundespsychotherapeutenammer.

 

Als Selbstzahler bleibt Ihre Behandlung auch Ihre Privatsache:

Die Therapie kann ohne formale Beantragung und somit sofort beginnen, Sie genießen absolute Vertraulichkeit, der Kostenträger erhält keine Diagnose und persönliche Daten von Ihnen, kein Gutachten zur Genehmigung nötig, keine ärztlichen Abrechnungsstellen. Darüber hinaus gibt es keine späteren Benachteiligungen bei Berufswahl /-wechsel, Wechsel der Krankenversicherung. 

Sofern es sich bei meinen Angeboten nicht um spezielle Paketpreise handelt oder im Behandlungsvertrag etwas anderes vereinbart ist, rechne ich meine therapeutischen Behandlungen nach jeder Sitzung ab. Ich bitte am Ende jeder Behandlung um Barzahlung. 

Meine Honorare für Psychotherapie sind nach § 4 NR14 ABS. a von der Umsatzsteuer befreit. 

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